Ortsgericht


Ortsgerichte gibt es bundesweit nur im Bundesland Hessen. Sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung. Die Ortsgerichte haben den Status von „Hilfsbehörden der Justiz“ und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier: Justizverwaltung - eingebunden.

 

Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt. Auch der Gießener Stadtteil Allendorf/Lahn hat ein Ortsgericht, nämlich das „Ortsgericht Gießen II“. Dienstaufsichtsbehörde ist das Amtsgericht Gießen. 

Ortsgerichtsvorsteher ist:

Gerhard Greilich

Am Gallichten 13

35398 Gießen-Allendorf

Tel.: 0160-97965479

 

Die Aufgaben der Ortsgerichte sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:

  • Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
  • Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht
  • Sicherung des Nachlasses
  • Mitwirkung bei Festsetzung u. Erhaltung von Grundstücksgrenzen
  • Schätzungen
  • Vordrucke von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie deren kostengünstige Beglaubigung 

 

Das Ortsgericht schlichtet allerdings nicht – wie etwa ein örtliches Gericht – in Nachbarschaftsstreitigkeiten.

 

Hier ist der Schiedsmann zuständig. Schiedsamtsbezirk Gießen. Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Gießen ist Herr Bernd Scheuermann. Der Amtssitz der Schiedspersonen ist in der Ostanlage 25 (Villa Leutert), 35390 Gießen, Erdgeschoss, Zimmer-Nr. 4.