03. Historischer Grenzstein


Unweit dieser Stelle grenzen Allendorf, Kleinlinden und Lützellinden aneinander. Vom Mittelalter bis in die Neuzeit gehörten alle drei Orte kirchlich als Filialen zu Großenlinden, aber nur Allendorf und Lützellinden gehörten zu den 22 Dörfern des Hüttenbergs, die seit 1396 unter der gemeinsamen Regierung (Kondominium) der Landgrafen von Hessen und der Grafen von Nassau-Saarbrücken, bzw. Nassau-Weilburg standen.

 

Mit der Teilung des Hüttenbergs 1703 kam Allendorf (und Kleinlinden) zu Hessen-Darmstadt und Lützellinden (und Dutenhofen) zu Nassau-Weilburg. Um also z. B. von Dutenhofen über Allendorf nach Lützellinden zu gelangen, musste man jetzt zweimal eine neue Staatsgrenze überqueren. Als unter dem Einfluss von Napoleon Bonaparte ein Ausschuss (Deputation des Reichstages) einen weitreichenden Beschluss fasste, der u. a. kirchliche Güter säkularisierte, kam es 1806 zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation. Neue Staatsgebilde entstanden und am 30. Juni 1816 kam die Grafschaft Gleiberg zum Königreich Preußen.

 

Aus dieser Zeit stammt dieser Grenzstein, der auf beiden Seiten die Nummer 132 trägt sowie auf der einen Seite die Buchstaben GH (Großherzogtum Hessen), ALD (Gemarkung Allendorf) und KLD (Gemarkung Kleinlinden) und auf der anderen Seite KP (Königreich Preußen) und LZL (Gemarkung Lützellinden).

 

Der Grenzstein aus Lungbasalt stand ursprünglich wenige Meter von hier neben einem (asphaltierten) Feldweg und wurde beim Bau der Straße von Allendorf nach Kleinlinden beseitigt. Dr. Hugo Binz hat ihn durch Vertrag mit der Stadt Gießen gegen eine Gebühr in seinen Garten holen dürfen. Frau Dorothee Binz hat 2012 der Rückführung an diese Stelle zugestimmt.